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Schlaflose Nächte beenden: Lebensversicherung mit maximalem Profit kündigen - so gehts!

insurance, home, protectionSinkende Zinsen, hohe Kosten, kaum Überschussanteile: Als Kundin oder Kunde gehen Ihnen oft Schlaflose Nächte voraus, bei all den Gründen, Ihre Lebensversicherung zu kündigen. Dabei sollten Sie aber bedenken, dass es auch bei der Kündigung meist zu Verlusten kommt.

 

→ Lebensversicherung kündigen: Denken Sie an den „ewigen Widerruf“!

 

Lassen Sie daher prüfen, ob Ihre Lebensversicherung eine ganz oder teilweise unwirksame Widerrufsbelehrung enthält. Denn der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2014 entschieden, dass in derartigen Fällen ein „ewiger Widerruf“ der Police möglich ist!

 

Kündigung der Lebensversicherung: Der Teufel steckt im Detail

 

Grundsätzlich können Sie Ihre Lebensversicherung jederzeit kündigen. Sie müssen dabei zwar Form und Frist, die der Versicherer vorgibt, einhalten, sich im Übrigen aber um nichts kümmern. Die weitere Bearbeitung übernimmt die Versicherungsgesellschaft. Dieser vermeintliche Komfort kommt allerdings mit einem meist unverhältnismäßig hohen Preis daher, denn bei der Kündigung einer Lebensversicherung erhalten Sie nur den Rückkaufswert ausgezahlt.

 

Berechnung und Überweisung des Rückkaufswertes richten sich nach § 169 VVG. Der Versicherer wendet hier versicherungsmathematische Methoden an. Bei der Ermittlung des Rückkaufswerts werden zunächst alle gezahlten Beiträge, Überschüsse und Zinsen zusammengerechnet. Anschließend zieht das Versicherungsunternehmen die Abschluss- und Verwaltungskosten von der Gesamtsumme ab. Gegebenenfalls kommt es außerdem zum Abzug einer Stornopauschale, also einer zusätzlichen Kündigungsgebühr.

 

Der Rückkaufswert muss bei mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen. Dennoch bedeutet dies, dass ein Verlust in Höhe von bis zur Hälfte Ihrer Prämien entstehen kann. Dieses Geld ist – besonders in Zeiten niedriger Zinsen und immer weiter sinkender Überschussbeteiligungen – verloren.

 

Bei vielen Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen, entsteht daher ein erheblicher Verlust. Die Kündigung ist daher immer der letzte Ausweg. Im Vorfeld sollten mögliche Alternativen, insbesondere die Freistellung von der Beitragszahlung und der „ewige Widerruf“ von Versicherungsverträgen, geprüft werden.  So vermeiden Sie hohe Verluste. Wenden Sie sich für die Prüfung bestenfalls an erfahrene Anwälte für Versicherungsrecht.

 

Holen Sie durch den „ewigen Widerruf“ mehr aus Ihrer Lebensversicherung!

 

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, machen Sie mitunter einen hohen Verlust – und sollten sich daher generell gegen eine Kündigung entscheiden. Diese ist nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer außerordentlich hohen Rendite, wirklich sinnvoll. Auch dann ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich.

 

Insbesondere Lebensversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 bieten aber auch die Möglichkeit eines „ewigen Widerrufs“, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder unvollständig war. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu bereits im Jahr 2014 entschieden. Im maßgebenden Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) ging es um Widerrufsbelehrungen, die dem sogenannten Deutlichkeitsgrundsatz nicht entsprechen. Sie waren entweder unvollständig, kaum zu verstehen oder schlicht fehlerhaft.

 

In entsprechenden Fällen hat der BGH entschieden, dass die Widerrufsfrist durch die fehlerhafte Belehrung weder beginnen noch enden konnte. Rechtlich ist der Widerruf damit noch heute möglich, da das Widerrufsrecht niemals erlöschen konnte. Es wird daher auch als „ewiges Widerrufsrecht“ bezeichnet.

 

Der Widerruf hat für Sie als Kundin oder Kunde – insbesondere im Vergleich mit der meist unrentablen Kündigung – erhebliche Vorteile:

 

  • Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt. Der Versicherer muss die Rückzahlung entsprechend seiner am Kapitalmarkt erzielten Rendite verzinsen, ein eventuell vereinbarter Garantiezins ist unbeachtlich
  • Sie erhalten alle Kosten, insbesondere Abschluss- und Verwaltungsgebühren, zurück
  • Der Widerruf wird sofort wirksam. Anders als bei der Kündigung, müssen Sie keine bestimmte Frist einhalten. Die Form ist allerdings in der Regel vorgegeben

 

Kunden, die ihre Lebensversicherung nicht kündigen und stattdessen einen Widerruf durchsetzen, erhalten so regelmäßig mehrere tausende oder zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Der „ewige Widerruf“ ist damit eine echte Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten. Erfahrene Dienstleister wickeln Ihre Rechte in der Regel ohne Kostenrisiko ab. Denn Sie zahlen meist nur ein Honorar, wenn der Widerruf erfolgreich – also mit Gewinn verbunden – ist.

 

Lassen Sie Ihre Lebensversicherung prüfen und verschenken Sie kein Geld! Die meisten der genannten Punkte gelten entsprechend für private Rentenversicherungen!



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